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   VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121   

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https://dejure.org/2020,6195
VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121 (https://dejure.org/2020,6195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2020 - 10 C 19.121 (https://dejure.org/2020,6195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2020 - 10 C 19.121 (https://dejure.org/2020,6195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 2, § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; VwGO § 146 Abs. 1, § 166 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 38 Abs. 1
    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • rewis.io

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; gesicherter Lebensunterhalt; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Vorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrages; wenn Ausländerbehörde zuvor die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Von der Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung kann im Falle des Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch nicht durch Rückgriff auf die Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG abgesehen werden (BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 21/09 - NVwZ 2011, 829 Rn. 23).
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Das Rechtsschutzbedürfnis, das als Zulässigkeitsvoraussetzung auch noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. etwa BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 7 B 27/18 - juris Rn. 19), setzt voraus, dass der Rechtsschutzsuchende vor der Anrufung des Gerichts einfachere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung ergriffen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 1 ZB 16.532 - juris Rn. 10 zur Notwendigkeit eines Antrags bei der Behörde vor der Erhebung einer Verpflichtungsklage).
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers, ist ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich, wenn nach dem materiellen Recht bei einer Entscheidung in der Hauptsache im Laufe des Verfahrens eingetretene Entwicklungen zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Denn ein Rechtsschutzsuchender kann seinen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem derartigen Fall ausnahmsweise weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sein entsprechender Antrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Verfahrens gestellt worden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris).
  • VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532

    Antrag auf Wiederaufgreifen des Baugenehmigungsverfahrens und grobes Verschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Das Rechtsschutzbedürfnis, das als Zulässigkeitsvoraussetzung auch noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. etwa BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 7 B 27/18 - juris Rn. 19), setzt voraus, dass der Rechtsschutzsuchende vor der Anrufung des Gerichts einfachere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung ergriffen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 1 ZB 16.532 - juris Rn. 10 zur Notwendigkeit eines Antrags bei der Behörde vor der Erhebung einer Verpflichtungsklage).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 10 C 18.2325

    Mutwilligkeit der Klageerhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121
    Diese zeitliche Abfolge - Setzung des erledigenden Ereignisses durch den Kläger und unverzügliche Abhilfe durch den Beklagten -, die das Verwaltungsgericht bei seiner Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu Recht zu Lasten des Klägers berücksichtigt hat, führt vorliegend nicht zu der Annahme, die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe hätten zu irgendeinem Zeitpunkt vorgelegen: Bei einer (erstmals) nach Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages ohne Abwarten der bereits absehbaren positiven Entscheidung der Ausländerhörde erhobenen Klage wäre ein entsprechender Prozesskostenhilfeantrag mangels Zulässigkeit der Klage (gegebenenfalls auch wegen Mutwilligkeit der Klageerhebung, vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 10 C 18.2325 - juris Rn. 5) abgelehnt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 13 S 3017/21

    Bewilligung von Reisekosten zum Verhandlungstermin

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidungsreife, also derjenige, in dem das Prozesskostenhilfegesuch vollständig, einschließlich der erforderlichen Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 09.03.2020 - 10 C 19.121 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 C 22.803

    Prozesskostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache

    Rechtsschutzsuchende können ihren Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall der Hauptsacheerledigung ausnahmsweise weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn ihr entsprechender Antrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Verfahrens gestellt worden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris; B.v. 9.3.2020 - 10 C 19.121 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 C 20.882

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden

    Ein Rechtsschutzsuchender kann seinen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall der Hauptsacheerledigung ausnahmsweise weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sein entsprechender Antrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Verfahrens gestellt worden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris; B.v. 9.3.2020 - 10 C 19.121 - juris Rn. 4).
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